Eine Vermittlungsprovision fällt nur im Erfolgsfall an (siehe Geschäftsbedingungen), die sich nach dem Zeitraum und der Höhe der Miete richtet. Maximal jedoch bei 50% einer Monatsmiete (+ 7.6% MwSt.) liegt. Nachstehend die Provisionssätze:
Mietdauer %-Satz einer Monatsmiete + 7.6% MwSt.
bis zu 2 Monaten 10 % + MwSt.
bis zu 3 Monaten 20 % + MwSt.
bis zu 4 Monaten 30 % + MwSt.
bis zu 5 Monaten 40 % + MwSt.
bis zu 6 Monaten 50 % + MwSt.
mehr als 6 Monate 50 % + MwSt.
Die Provision ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Sollten Sie über uns keine Wohnung finden, entstehen für Sie auch keine Kosten!
Für Vermieter:
Die Auschaltung pro Objektes beträgt CHF 100 plus 7.6% MwSt, sonstige Dienstleistungen kosten CHF 100 pro Stunde (Objekt fotografieren, Wohnung bei Abwesenheit des Vermieters Interessenten zeigen, Anwesenheit bei Übergabe, etc.)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.
Die Vermittlungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Andere Regelungen bedürfen der Absprache. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses. Die Zahlung kann per Einzahlungsschein oder in bar erfolgen.
Weiterhin sind folgende Geschäftsbedingungen zu beachten:
1. Der Auftraggeber erhält von LODGE-FINDER (Auftragsnehmer) – schriftlich oder telefonisch Angebotsnachweise von Mietobjekten.
2. LODGE-FINDER weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein der Auftraggeber und der Vermieter. LODGE-FINDER haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.
3. Der Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages über eines der bekannt gegebenen Objekte ist LODGE-FINDER unverzüglich (binnen 24 Stunden) mitzuteilen.
4. Die Berechnungsgrundlage für Provision ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung angegebene Pauschalmiete, soweit nicht vom Vermieter bereits gesonderte Nebenkosten angegeben wurden, und nach dem vom Vermieter angebotenen und vom Mieter gewünschten Mietzeitraum.
5. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen LODGE-FINDER. Der Anspruch auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Provision bleibt hiervon unberührt. Nur wenn der Vermieter nachweislich die mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann, und es dadurch zu einer vorzeitigen Beendigung kommt, besteht Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Provision.
6. Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
7. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von 7.6 %. Für die Erledigung von allfälligen Streitigkeiten aus diesem Auftragsverhältnis anerkennt der Auftraggeber die Gerichte am Geschäftssitz des Auftragnehmers als zuständig und das schweizerische Recht als anwendbar.
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